Auf einen Blick
Grundsteuer
Hebesätze
- Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliche Betriebe): 400 %
- Grundsteuer B (bebaute und unbebaute Grundstücke): 300 %
Grundsteuerreform zum 01.01.2025
Seit dem 1. Januar 2025 gilt das im November 2020 verabschiedete Landesgrundsteuergesetz. Es dient als Grundlage für die neu zu berechnende Grundsteuer. D. h. die Reform der Grundsteuer wird sich erstmals in den Grundsteuerbescheiden ab dem Jahr 2025 auswirken. Bis dahin werden die Grundsteuerbescheide auf den bisherigen gesetzlichen Grundlagen erlassen.
Gewerbesteuer
- Hebesatz: 340 %
Hundesteuer
Anmeldepflicht
Ein Hundehalter ist gesetzlich verpflichtet, seinen im Gemeinde-gebiet gehaltenen Hund, der das steuerbare Alter von 3 Monaten erreicht hat, bei der Gemeindeverwaltung anzumelden.
Jährlicher Steuersatz
- Ersthund: 48,00 €
- Zweithund und jeder weitere Hund: 96,00 €
- Kampfhund Ersthund: 480 €
- Kampfhund Zweithund und jeder weitere Hund: 960 €
SEPA-Lastschriftmandat
Ihre Ansprechpartnerin
Frau Münch
Tel.: 07351 1840-22
Fax: 07351 1840-33
E-Mail schreiben